Lorscher Vereinscup 2026
Veranstalter des Lorscher Vereins-Cup im Rahmen der Veranstaltung „LORSCH VEREIN(T)“ am 01. Mai 2026 ist:
Marco Graf
Konrad-Adenauer Allee 4
64653 Lorsch
E-Mail: Marco.Graf@lorsch.events
Der Lorscher Vereins-Cup ist ein Team-Wettbewerb im Rahmen der Veranstaltung „LORSCH VEREIN(T)“ am 01. Mai 2026 in Lorsch. Der Wettbewerb steht ganz im Zeichen von Gemeinschaft, Teamgeist und Spaß am Mitmachen. Ziel ist es, Lorscher Vereine und Gruppen auf eine unterhaltsame Weise zusammenzubringen und gemeinsam einen besonderen Veranstaltungstag zu erleben.
§ 1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen oder Gruppen aus Lorsch. Ein Team besteht aus vier bis sechs Personen, wobei mindestens eine Frau Teil des Teams sein muss.
Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 14 Jahre. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ist auf Verlangen dem Veranstalter vorzulegen.
Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch nach Anmeldung verbindlich. Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Anmeldeformular und wird per E-Mail an den Veranstalter übermittelt.
Die Vergabe der Startplätze erfolgt nach dem Prinzip „First come – first serve“. Es stehen maximal 15 Startplätze zur Verfügung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe vorliegen.
Mit der Anmeldung sind die Teammitglieder namentlich im Anmeldeformular zu benennen. Zusätzlich ist eine weitere Person aus dem jeweiligen Verein namentlich als Schiedsrichter bzw. Unterstützer für den Vereinscup anzugeben.
Diese Person unterstützt am Veranstaltungstag auf Anweisung der Spielleitung organisatorisch bei der Durchführung einzelner Spiele oder Stationen.
Änderungen der Teamzusammensetzung sind grundsätzlich möglich. Änderungen müssen jedoch vor Beginn des Wettbewerbs schriftlich beim Veranstalter eingereicht und von diesem bestätigt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen abzulehnen, sofern diese den organisatorischen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen.
Ohne namentliche Benennung der Teammitglieder sowie der unterstützenden Person kann die Anmeldung zurückgewiesen werden.
§ 2 Wettbewerbsablauf
Die teilnehmenden Teams treten in mehreren Team-Challenges gegeneinander an. Die erfolgreichsten Teams qualifizieren sich für die Finalrunde auf der Bühne. Die genaue Ausgestaltung der Spiele sowie deren Ablauf wird vom Veranstalter festgelegt und vor Ort erklärt.
Der Veranstalter sowie die von ihm eingesetzte Spielleitung oder Jury üben das alleinige Schieds- und Entscheidungsrecht über den Ablauf des Wettbewerbs aus.
Sämtliche Entscheidungen der Spielleitung, Jury oder Veranstaltungsleitung über Spielwertung, Regelanwendung, Disqualifikation oder Platzierung sind endgültig und verbindlich.
Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ein Anspruch auf Überprüfung, Neubewertung oder Wiederholung von Wettbewerbsentscheidungen besteht nicht.
§ 3 Preise
Der Sieger erhält den Lorscher Vereins-Wanderpokal. Der Pokal verbleibt jeweils für ein Jahr beim Siegerverein und muss im Folgejahr erneut verteidigt werden. Gewinnt ein Verein den Pokal dreimal in Folge, darf er diesen dauerhaft behalten.
Zusätzlich werden folgende Preise vergeben:
1. Platz
- Wanderpokal „Sieger Lorscher Vereins-Cup 2026“
- Urkunden für die Teammitglieder
- 150 € Vereinsprämie
- 30 Liter Fassbier
2. Platz
- Medaillen „2. Sieger Lorscher Vereins-Cup 2026“
- Urkunden für die Teammitglieder
- 100 € Vereinsprämie
- 10 Liter Fassbier
3. Platz
- Medaillen „3. Sieger Lorscher Vereins-Cup 2026“
- Urkunden für die Teammitglieder
- 50 € Vereinsprämie
- 10 Liter Fassbier
Der Veranstalter behält sich vor, die Preise durch Sachspenden von Sponsoren zu ergänzen oder anzupassen. Diese werden gegebenenfalls im Vorfeld über die Social-Media-Kanäle der Veranstaltung kommuniziert.
Die ausgeschriebenen Preise stellen freiwillige Leistungen des Veranstalters dar. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Preis, auf die Auszahlung von Geldpreisen oder auf die tatsächliche Durchführung der Preisvergabe besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt,
- Preise zu ändern
- Preise durch Sachleistungen zu ersetzen
- Preise zu reduzieren
- Preise nicht zu vergeben
sofern organisatorische, sicherheitsrelevante oder sonstige sachliche Gründe dies erforderlich machen.
Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Die Gewinnerteams werden im Rahmen der Veranstaltung öffentlich auf der Bühne geehrt.
§ 4 Verhalten während des Wettbewerbs
Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem fairen und respektvollen Umgang miteinander.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer oder ganze Teams jederzeit und ohne Angabe weiterer Gründe vom Wettbewerb auszuschließen, insbesondere wenn
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird
- Anweisungen der Veranstaltungsleitung nicht befolgt werden
- der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gestört wird
- sicherheitsrelevante Gründe vorliegen
- Teilnehmer erkennbar alkoholisiert oder anderweitig beeinträchtigt sind.
Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Wiederaufnahme in den Wettbewerb oder auf Ersatzleistungen. Teilnehmer, die erkennbar alkoholisiert sind, können aus Sicherheits- und Fairnessgründen von einzelnen Spielen oder vom gesamten Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Teilnahme oder Wiederaufnahme besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Sicherheit und Haftung
Die Teilnahme am Lorscher Vereins-Cup erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, Moderation und Spielleitung jederzeit Folge zu leisten.
Die Teilnahme am Lorscher Vereins-Cup erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den Wettbewerbsaktivitäten teilzunehmen. Für Verletzungen, Sachschäden oder den Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene gesundheitliche Verantwortung – Teilnehmer müssen körperlich in der Lage sein, an den Spielen teilzunehmen.
§ 6 Absage oder Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor,
- den Ablauf des Wettbewerbs zu ändern
- einzelne Spiele anzupassen oder zu ersetzen
- den Zeitplan zu verändern
- oder den Vereins-Cup aus wichtigen Gründen abzusagen.
Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- schlechte Wetterbedingungen
- Sicherheitsrisiken
- behördliche Auflagen
- unvorhersehbare organisatorische Gründe
Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ganz oder teilweise abzusagen, zu unterbrechen, zu verschieben oder zu verändern.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- behördlichen Anordnungen
- Sicherheitsrisiken
- extremen Wetterbedingungen
- technischen Problemen
- organisatorischen Gründen
- höherer Gewalt.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Wettbewerbs, auf Ersatzleistungen oder auf Schadensersatz.
§ 7 Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung „LORSCH VEREIN(T)“ sowie des Lorscher Vereins-Cup werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Partner Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen können Teilnehmer, Besucher sowie Teams während des Wettbewerbs, bei Siegerehrungen oder im Rahmen der Veranstaltung zeigen. Mit der Anmeldung zum Vereins-Cup erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen ihrer Person unentgeltlich erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ihrer Person unentgeltlich erstellt, gespeichert, bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen. Die Nutzung kann insbesondere erfolgen für:
- Berichterstattung über die Veranstaltung
- Veröffentlichungen auf Internetseiten
- Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken
- Presse- und Medienberichte
- Marketing- und Werbezwecke zukünftiger Veranstaltungen.
Die Nutzung erfolgt zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt.
Ein Anspruch auf Vergütung, Namensnennung oder Genehmigung einzelner Veröffentlichungen besteht nicht. Sollten Teilnehmer mit einer Veröffentlichung einzelner Aufnahmen nicht einverstanden sein, können sie sich jederzeit an den Veranstalter wenden. Der Veranstalter wird in diesem Fall prüfen, ob eine Entfernung oder Anpassung der entsprechenden Veröffentlichung möglich ist, soweit dies technisch und organisatorisch umsetzbar ist.
§ 8 Datenschutz
Für die Teilnahme am Lorscher Vereins-Cup werden personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben und verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere:
- Name der Teilnehmer
- Name des Vereins / Teams
- Kontaktperson des Teams
- E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Telefonnummer der Kontaktperson
Diese Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Kommunikation im Zusammenhang mit dem Lorscher Vereins-Cup und der Veranstaltung „LORSCH VEREIN(T)“ verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Organisation der Veranstaltung). Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, sofern dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, beispielsweise an:
- Moderation / Spielleitung
- Organisations- oder Helferteams
- technische Dienstleister der Veranstaltung
- Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Organisation und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich ist, und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über die gespeicherten Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschung der Daten
- Einschränkung der Verarbeitung
Anfragen hierzu können jederzeit an den Veranstalter gerichtet werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen, sofern dies zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Mit der Anmeldung zum Lorscher Vereins-Cup erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
§ 11 Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen jederzeit anzupassen oder zu ergänzen, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Lorscher Vereinscups erforderlich ist.
Änderungen der Teilnahmebedingungen werden den angemeldeten Vereinen rechtzeitig in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt.
Mit der weiteren Teilnahme am Wettbewerb nach Bekanntgabe der Änderungen gelten die angepassten Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
Letzte Aktualisierung: 15.03.2026
